Gemeinsamer Doppelname möglich - Bundesrat billigt Namensrecht-Reform

Gemeinsamer Doppelname möglich - Bundesrat billigt Namensrecht-Reform

Berlin (epd). Das Namensrecht in Deutschland ändert sich. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für eine Reform. Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Ehepaare und ihre Kinder dürfen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Die Eltern können aber auch ihre Nachnamen behalten und den Kindern den Doppelnamen geben. Die Neuregelung gilt auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder.

Der Bundestag hatte das Gesetz von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im April verabschiedet. Auch die Union stimmte zu. Bisher kann nur eine oder einer der Eheleute den eigenen Namen dem gemeinsamen Ehenamen hinzufügen. Kinder haben grundsätzlich keine Doppelnamen.

Damit keine Namensketten entstehen, darf es immer nur zwei Namensbestandteile geben. Für Kinder werden Namensänderungen nach einer Scheidung der Eltern erleichtert. Stiefkinder können künftig ohne langwieriges Verfahren ihren vorherigen Nachnamen wieder annehmen. Außerdem wird auf Minderheiten mehr Rücksicht genommen. Das betrifft beispielsweise die Namenstraditionen der dänischen oder der sorbischen Minderheit in Deutschland.

Fachleute hatten bei den Gesetzesberatungen gewarnt, es würden zwar mehr Wahlmöglichkeiten eröffnet, das Namensrecht werde aber noch komplizierter. SPD, Grüne und FDP setzen mit der Reform ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.